Montag, 22. Juni 2009

Menschenwürde


Laut Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar. Bislang allerdings mit der Einschränkung, dass der Mensch weder lebensmüde noch sterbenskrank sein darf. Seine Selbstbestimmung endete bei der Entscheidung über sein Ende. Das wurde letzte Woche korrigiert. In Deutschland können Patienten künftig verbindlich entscheiden, ob und wie lange sie durch Ärzte am Leben gehalten werden. Man sollte meinen, das sei eine Selbstverständlichkeit. Gleichwohl lehnen viele Mediziner und beide großen Kirchen das neue Gesetz ab. Sie sind der Meinung, dass das Patientenverfügungsgesetz die Autonomie der Patienten einseitig zulasten der ärztlichen Fürsorgepflicht stärke. Diese sei wichtiger als das Recht auf Selbstbestimmung. Hinter der Auseinandersetzung stehen unterschiedliche Vorstellungen von der Würde des Menschen. Die neue Regelung wird den Streit nicht beenden. Aber sie sorgt immerhin für so etwas wie Waffengleichheit zwischen dem hilflosen Patienten und den Ärzten und Pfarrern und folgt damit dem Postulat des Grundgesetzes.