Sonntag, 15. Februar 2009

Ausländerhass


Das Urteil im sogenannten Morsal-Prozess wird in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen. Erstmals konstatierte ein deutsches Strafgericht, dass "Ehre" ein niederes Motiv sein kann. Um die Familienehre zu retten, hatte Abmed-Scharif O. angeblich seine 16-jährige Schwester Morsal auf einen dunklen Parkplatz gelockt und mit zahlreichen Messerstichen getötet. Gleichwohl erkannte das Gericht auf Mord und verhängte lebenslänglich. Zu recht. In Wahrheit handelt es sich nämlich um eine ausländerfeindliche Tat. Aus Sicht des Täters, versteht sich, aber die ist hier maßgeblich. Er wollte nicht, dass seine Schwester sich wie eine der verhassten deutschen Frauen benahm. Der Tat zugrunde liegt die Anmaßung des 24-Jährigen, die Lebensweise seiner Schwester beurteilen und sie zum Tod verurteilen zu dürfen. Nach Ansicht der Verteidigung hätte das Gericht ein psychiatrisches Gutachten berücksichtigen müssen, das dem Täter eine "narzistische Persönlichkeitsstörung" bescheinigt. Wenn dieser Ausdruck bedeutet, was er zu besagen scheint, gilt diese Diagnose für fast jeden Mörder; der Egoismus eines Mörders ist nun einmal leider größer als die Achtung vor dem Ermordeten. Das ist ja das Schlimme. Wem die Verurteilung zu "lebenslänglich" in diesem Fall zu hart erscheint, sollte bedenken, dass der Täter voraussichtlich nach zehn Jahren wieder auf freiem Fuß sein wird. Vielleicht auch früher. Die Verteidigung will nämlich in Revision gehn. Für Morsal gibt es keine Revision. Sie bleibt tot. Dass der Fall vor den BGH kommt, ist allerdings zu wünschen. Im Interesse der Rechtsgeschichte.