Samstag, 25. Juli 2009

Geregelte Reinkarnation


In der Volksrepublik China wird die Reinkarnation lebendiger Buddhas im tibetischen Buddhismus seit knapp zwei Jahren durch Gesetz geregelt. Dessen Inhalt lässt sich auf die Formel bringen, dass eine Reinkarnation Buddhas ohne staatliche Genehmigung nicht stattzufinden hat. Ohne vorherige Antragstellung in Peking darf Buddha nicht wiedergeboren werden. Antragsberechtigt sind nur einige Klöster. Man kann das lächerlich finden, sollte aber nicht vergessen, dass es in Europa eine ähnliche Regelung gab. Im Augsburger Religionsfrieden von 1555 wurde vereinbart, dass der Landesherr bestimmt, woran seine Untertanen zu glauben haben (cuis regio, eius religio). Aus Sicht der Katholiken ging es dabei um ewiges Leben oder ewige Verdammnis. Regierungen ersetzten göttliche Vorsehung und privates Gewissen. Dass sich die himmlischen Ordnungsmächte daran gebunden fühlten, ist zu bezweifeln. Auf Erden sorgte die Regelung jedenfalls erst nach mehr als hundert Jahren und einem verheerenden, dreißig Jahre dauernden Krieg für Frieden. Es steht zu fürchten, dass die Befriedung Tibets nicht wesentlich rascher erfolgt und das Reinkarnationsgesetz kaum dazu beitragen wird.