Donnerstag, 23. April 2009

Gottesanbeterin?



Nadja N. ist also wieder raus aus der U-Haft. Das macht die Sache nicht besser. Klar, niemand findet es gut, wenn jemand einen anderen vorsätzlich verletzt. Möglicherweise tödlich und beim vermeintlichen Liebesakt. Volkes Stimme, wie immer von der Bild-Zeitung intoniert, ist rasch dabei, einem exotisch aussehenden Popmädchen zuzutrauen, wie eine Mantoida Ischnomantis (Gottesanbeterin) zu agieren - diese Fangschrecken töten bekanntlich die Männchen nach vollzogener Paarung. Doch Volkes Stimme ist ein schlechter Rechtsberater. Wer in einem Rechtsstaat eines Verbrechens verdächtigt wird, ist bis zum Gerichtsurteil als unschuldig anzusehen. Was für rechtsradikale Schläger gilt, muss auch für eine Popsängerin gelten. Während man die Gesichter und Namen beschuldigter Mörder und Kinderschänder unkenntlich macht, wurde Frau N. vorab an den Pranger gestellt. Was, wenn sich nur ein enttäuschter Liebhaber an ihr rächen wollte? Wer will objektiv feststellen, was im Bett gesagt und verheimlicht wurde? Man wird den Verdacht nicht los, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte. Warnung vor dem leichtfertigen Umgang mit einer H.I.V. Infektion. Das mag populär und sogar volkserzieherisch sein. Doch dafür ist das Strafrecht nicht da.