Samstag, 7. November 2009

Stunde der Wahrheit


Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe soll sich mit dem von der Bundeswehr angeordneten Luftangriff auf zwei entführte Tanklaster in Afghanistan beschäftigen. Bei dem Militärschlag wurden einem NATO-Bericht zufolge bis zu 142 Menschen getötet. Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft übergab die Akten an die obersten Ermittler der Bundesrepublik. Aus ihrer Sicht ist die Frage zu klären, ob es sich bei den Kampfhandlungen in Afghanistan um einen Krieg handelt oder nicht. Die Politiker behaupten ja beharrlich, die Bundeswehr befinde sich nicht im Krieg. Das bedeutet aber, dass die Soldaten bei jeder Aktion gegen die Taliban ein Strafverfahren fürchten müssen. Im konkreten Fall wegen Massenmord. Geschossen werden darf bei einer polizeiartigen Aktion nämlich nur im eng begrenzten Fall der Notwehr. Jetzt ist die Regierung im Dilemma. Soll sie etwa dem Bundesgerichtshof die Entscheidung über Krieg und Frieden überlassen? Merke: Lügen führen immer irgendwann in eine Sackgasse.