Sonntag, 20. September 2009

Repräsentativ


Zu den repräsentativsten Gestalten der deutschen Jurisprudenz gehört Carl Schmitt. Er war einer der führenden Staatsrechtler der Weimarer Republik. Nach 1933 biederte er sich eilig den Nationalsozialisten an, indem er das Recht des "Führers" verteidigte, sich über alle Legitimität hinwegzusetzen. Einer der übelsten Nazi-Schergen, Hans Frank, war Schmitts Freund und Förderer. Nach 1945 gehörte Schmitt gleichwohl wie alle Juristen zu denen, die nur ihre Pflicht getan hatten. "Ich bin bloß ein Gelehrter," erklärte er den Nürnberger Richtern. Selbstverständlich blieb er auch in der jungen Bundesrepublik ein geachteter Staatsrechtler. Er war plötzlich wieder Demokrat, auch wenn er sich vehement gegen die "Tyrannei der Werte" im Grundgesetz aussprach. Dass Carl Schmitt nach wie vor ein unverbesserlicher Antisemit war, beschädigte sein Ansehen wenig. Bis heute sehen nicht wenige Staatsrechtslehrer in ihm eine Leitfigur.