Freitag, 13. November 2009

Schutzloses Opfer-Geschützter Täter


Der Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayer sieht sein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil sein Name auf einer Internetseite genannt wurde. Bis zum Bundesgerichtshof ist seine Klage gegangen, und der hat sie nun dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt. Wenn der Kläger obsiegt, darf über Mörder in Zukunft nicht mehr so berichtet werden, dass sie identifizierbar sind. Ungeschützt bleiben die Ermordeten. Tote können nicht mehr klagen. Auch wenn ihr Privatleben, wie gerade im Falll Sedlmayer, erst durch den Mord öffentlich wurde.